Kann man eine Haushaltsauflösung in Esslingen von der Steuer absetzen?
Haushaltsauflösung steuerlich absetzen – Geht das?
Eine Haushaltsauflösung kann mit hohen Kosten verbunden sein. Doch gibt es Möglichkeiten, diese steuerlich geltend zu machen? In Esslingen und ganz Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungskosten steuerlich abgesetzt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten anrechenbar sind und wie Sie davon profitieren können.
Steuerliche Möglichkeiten bei einer Haushaltsauflösung
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Eine Haushaltsauflösung kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich abgesetzt werden. Dazu gehören Arbeiten, die normalerweise von Haushaltsangehörigen erledigt werden könnten, wie etwa:
- Entrümpelung von Wohnräumen
- Entsorgung von Möbeln und Hausrat
- Reinigungsarbeiten nach der Haushaltsauflösung
Steuerliche Vorteile:
20 % der Arbeitskosten (bis zu 4.000 € pro Jahr) sind absetzbar.
Material- und Entsorgungskosten sind nicht anrechenbar.
Die Leistung muss in einer bewohnten Immobilie erfolgen (keine leerstehenden Objekte vor Abriss oder Verkauf).
2. Außergewöhnliche Belastungen
Unter bestimmten Umständen kann eine Haushaltsauflösung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Dies ist möglich, wenn die Haushaltsauflösung zwingend notwendig war, etwa durch:
- Pflegebedürftigkeit und Umzug ins Pflegeheim
- Todesfall eines nahen Verwandten
- Zwangsräumung oder Insolvenz
Voraussetzung:
- Nachweis der Unvermeidbarkeit der Haushaltsauflösung
- Tatsächliche finanzielle Belastung durch die Auflösung
- Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung
3. Betriebliche Haushaltsauflösung als Werbungskosten
Wenn eine Haushaltsauflösung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht, können die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Beispiele:
- Umzug aus beruflichen Gründen
- Schließung eines Arbeitszimmers
- Aufgabe einer doppelten Haushaltsführung
Vorteile:
Volle Anrechnung der Kosten (keine Begrenzung auf 20 % wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen)
Gilt nur, wenn die Haushaltsauflösung nachweislich beruflich bedingt ist
Haushaltsauflösung steuerlich absetzen – Schritt für Schritt
- Rechnung korrekt ausstellen lassen – Name, Anschrift und detaillierte Kostenaufstellung sind erforderlich.
- Zahlung per Überweisung vornehmen – Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Dokumente sammeln – Bescheinigungen, Nachweise und Rechnungen aufbewahren.
- Steuererklärung korrekt ausfüllen – Kosten in der Anlage "Haushaltsnahe Dienstleistungen" oder "Sonderausgaben" angeben.
- Bei Unsicherheiten einen Steuerberater kontaktieren – Experten können eine optimale steuerliche Nutzung der Kosten sicherstellen.
Fazit: Lohnt sich die steuerliche Absetzung einer Haushaltsauflösung?
Ja! Wer eine Haushaltsauflösung in Esslingen plant, sollte unbedingt prüfen, ob die Kosten steuerlich absetzbar sind. Besonders haushaltsnahe Dienstleistungen bieten eine gute Möglichkeit zur Steuerersparnis. Bei besonderen Umständen wie einem Pflegeheim-Umzug oder beruflichen Veränderungen kann auch eine höhere steuerliche Anrechnung erfolgen.
Tipp: em3-Dienstleistungen unterstützt nicht nur bei Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen in Esslingen, sondern hilft auch beim Antrag und der Dokumentation für die Steuer! Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.